Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange; Behandlung der Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Pfaffenhofen, Schreiben vom 27.06.2022
Anregung:
Stellungnahme:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beein-trächtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungs-einrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse.
Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss je-derzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich sind. Befinden sich unsere Anlagen innerhalb der Umzäunung, ist für Wartung und Re-paraturarbeiten am Eingangstor der PV-Anlage ein Schlüsseltresor zu installieren. Die Kosten trägt der Betreiber der PV-Anlage. Den Schließzylinder stellt die Bayernwerk Netz GmbH.
Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Be-pflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeig-nete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125. 
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen beste-henden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten.
Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftspor-tal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH – Kundencenter Pfaffenhofen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen das Planvorhaben keine grundsätzlichen Einwände bestehen, wenn dadurch die Sicherheit und der Betrieb der bestehenden Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
Der Gemeinderat teilt dazu mit, dass die in der 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehenen Änderungen sich nur auf die zulässige Art der Nutzungen beziehen. Bauliche Änderung im Plangebiet sind nicht vorgesehen. Insofern sind die Leitungsführungen durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen.
Die der Stellungnahme beigefügten Sicherheitshinweise und das Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Email vom 14.06.2022
Anregung:
Stellungnahme:
Im o.g. Bereich sind Erdgasleitungen der Energienetze Bayern Gmbh & Co. KG vorhanden.
Bei Bautätigkeiten oder sonstige Veränderungen ist das beigefügten Merkblatt (Schutzanweisung) ist zu beachten.
Zur Information erhalten Sie als Anhang einen Übersichtsplan.
Dieser Plan kann sich jederzeit ändern und ersetzt keine Gasleitungseinweisungen.
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Energienetze Bayern GmbH & Co KG.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich im Planungsbereich Erdgasleitungen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG befinden.
Der Gemeinderat teilt dazu mit, dass die in der 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehenen Änderungen sich nur auf die zulässige Art der Nutzungen beziehen. Bauliche Änderung im Plangebiet sind nicht vorgesehen. Insofern sind die Leitungsführungen durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen.
Die der Stellungnahme beigefügten Informationen und der Übersichtsplan werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Schreiben vom 14.06.2022
Anregung:
Stellungnahme:
Infektionsschutzgesetz §§ 37/38 und 41. Alle zu errichtenden Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die zentrale Trinkwasserversorgung anzuschließen.
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Gesundheitsamt.
Der Gemeinderat teilt dazu mit, dass die in der 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehenen Änderungen sich nur auf die zulässige Art der Nutzungen beziehen. Bauliche Änderung im Plangebiet sind nicht vorgesehen. Die bestehenden Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kohlstattfeld II“ eingegangenen Stellungnahmen und erhebt die Vorschläge der Wacker Planungsgesellschaft zur Behandlung der Stellungnahmen zum Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2022 16:06 Uhr