Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Nutzungsänderung der ehemaligen Werkstatt zu einem Doppelhaus mit 2 WE und Garagen durch Hermann und Wolfgang Sedlbauer; Fl.Nr. 186/2 und 186, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 02.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.02.2016 ö 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Glonntalstraße. Das Werkstattgebäude auf der Fl.Nr. 186/2, Gemarkung Allershausen, ist nicht überplant, das bedeutet, dass kein Baufenster für den geplanten Neubau des Doppelhauses vorliegt. Das Gebäude unterliegt derzeit einem Bestandschutz.
Nach der derzeitigen Bebauung ist davon auszugehen, dass sich Abstandflächen vom Gebäude Glonntalstraße 13 und dem geplanten Doppelhaus überschneiden. Durch den Grenzbau des Werkstattgebäudes liegen Abstandsflächen beim Neubau auf Gemeindegrund (Fl.Nr. 191/8 – Sportplatz).
Für die Fläche für Gemeinbedarf (Erweiterung Sportplatz/Schule) sollten keine fremden Abstandsflächen übernommen werden. Durch Abstandflächen wäre eine spätere Nutzung des Grundstückes eingeschränkt.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt lt. den Antragsunterlagen mittels Grunddienstbarkeiten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom fehlenden Baufenster wird nicht erteilt.
Durch die geplante Bebauung wird eine spätere Nutzung des gemeindlichen Nachbargrundstücks erheblich eingeschränkt. Einer Übernahme der Abstandsfläche auf Gemeindegrund wird nicht zugestimmt. Mit der beabsichtigen Planung erfolgt eine Nachverdichtung, die dem Planungsgedanken des Bebauungsplanes Glonntalstraße (maßvolle Nachverdichtung) widerspricht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2016 09:33 Uhr