Der geänderte Entwurf der Bebauungsplanänderung wird dem Gemeinderat durch GLVachal vorgestellt und erläutert.
Die Änderungen umfassen im Wesentlichen:
- MD wird zu WA
- Die GR von insgesamt 1.800 m² (1450 m² + 350 m²) verringert sich auf 1.525 m².
- Das Café entfällt.
- Dadurch ergeben sich auch Änderungen/Verbesserungen bezüglich des Immissionsschutzes. Das Gutachten wurde angepasst.
- Die Überschreitung der GR für Hauptanlagen durch Anlagen gem. § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO verringert sich von 2.000 m² auf 1.800 m².
- Die Tiefgarage wird kleiner und somit auch die Umgrenzung (rot-gestrichelte Linie).
- Die Tiefgaragenabfahrt ist nicht mehr grenzständig, rückt 3 m von der westlichen Grenze ab und wird mit Baugrenzen umgrenzt.
- Die maximal zulässige Wandhöhe für die Anlage „Tiefgaragenabfahrt“ beträgt 3,0 m ab dem natürlichen Gelände.
- Die maximal zulässige Fläche für untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO außerhalb der für das Hauptgebäude festgesetzten Baugrenzen wurde von 20 m² auf 45 m² erhöht.
- Die max. Wandhöhe für das Hauptgebäude wird reduziert von 13,25 m auf 13,10 m und bestimmt sich auf sich auf das Geländeniveau als unteren Bezugspunkt mit 441,50 ü. NN.
- Ab einer Wandhöhe von 10,70 m sind die Außenwände im obersten Vollgeschoss auf allen Seiten um min. 1,50 m
zurückzuversetzen (Laternengeschoss) – siehe Systemschnitt.
- Statt Pultdach ist ein Walmdach mit max. 10° Dachneigung zulässig. Die Fluchttreppenhäuser können auch weiterhin mit Flachdach (begrünt oder bekiest) ausgebildet werden.
- Der evtl. erforderliche Notabgang zur Tiefgarage kann auch verglast ausgeführt werden.
- Der Retentionsraum hat sich vergrößert und das benötigte Rückhaltevolumen von 590 m³ kann nun vollständig auf dem Grundstück wiederhergestellt werden.
Die Planänderung ist vom Gemeinderat erneut zu billigen und die nochmalige Auslegung durchzuführen.