Formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen durch Josef Lugmeier auf der Fl.Nr. 1295/ Teilfläche, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 01.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße.
Das Gebäude soll die Außenmasse 12,00 m x 8,00 m bekommen. Die Art der Bebauung soll in
E + D (Wandhöhe 5,00 m) erfolgen. Als Dachform wird ein Satteldach angegeben. Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die nähere umliegende Bebauung ist von Einfamilien- und Doppelhäusern geprägt.
Für das geplante Gebäude ist kein Baufenster vorhanden.

Diskussionsverlauf

Es sollte geprüft werden, ob das geplante Gebäude nicht weiter von der Straße abgerückt werden kann. Auf jeden Fall ist der erforderliche Stauraum nach der Stellplatzsatzung vor der Garage bzw. die Stellplatzsatzung einzuhalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt. Die erforderliche Befreiung vom Baufenster wird in Aussicht gestellt. Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes Münchener Straße sind einzuhalten.
Auf jeden Fall ist der erforderliche Stauraum nach der Stellplatzsatzung vor der Garage bzw. die Stellplatzsatzung einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2017 11:16 Uhr