Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage durch Maximilian Kopp auf der Fl.Nr. 1639, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 01.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 01.08.2017 ö Beschliessend 8

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt nach dem Flächennutzungsplan im Innenbereich des bebauten Ortsteiles Unterkienberg. Das Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage fügt sich in die nähere umliegende Bebauung ein. Die nähere Umgebung ist überwiegend mit E + 1 Wohnhäusern bebaut.
Aufgrund der leichten Hanglage ergibt sich im Norden eine Wandhöhe von 4,96 m und im Süden eine Wandhöhe von 6,60 m. Für das Wohngebäude ist eine Grundfläche von 8,12 m x 13,62 m mit einer zweigeschossigen Bebauung angegeben.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Erschließung (Wasser/Kanal) ist grundsätzlich gesichert. Für das zu errichtende Gebäude ist ein zusätzlicher Anschluss für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zu erstellen. Dazu ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine Vereinbarung zur Kostenübernahme mit der Gemeinde abzuschließen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die Erschließung (Wasser/Kanal) ist grundsätzlich gesichert. Für das zu errichtende Gebäude ist ein zusätzlicher Anschluss für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung zu erstellen. Dazu ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine Vereinbarung zur Kostenübernahme mit der Gemeinde abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Kopp war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 27.09.2017 11:16 Uhr