Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Ampertalstraße" hat vom 13.06. bis 13.07.2017 erneut öffentlich ausgelegen. Während der Auslegungsfrist sind von den Trägern öffentlicher Belange und von betroffenen Bürgern (Öffentlichkeit) Stellungnahmen (Bedenken und Anregungen) eingegangen.
Die Bedenken und Anregungen und sonstigen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat zu behandeln und werden wie folgt der Abwägung unterzogen:
A) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen ohne Anregungen bzw. keine Stellungnahmen eingegangen:
- Landratsamt Freising – Fachstelle Altlasten und Bodenschutz
- Landratsamt Freising – Fachstelle Gesundheitsamt
- Landratsamt Freising – Fachstelle Ortsplanung
- Landratsamt Freising – Fachstelle Bauleitplanung
- Landratsamt Freising – Fachstelle Straßenverkehrsbehörde
- Landratsamt Freising – Untere Jagdbehörde
- Landratsamt Freising – Fachstelle Tiefbau
- Landratsamt Freising – Immissionsschutz
- Regierung von Oberbayern
- Gewerbeaufsichtsamt
- Staatliches Bauamt Freising – Servicestelle München
- Bayerwerk AG, Kundencenter Pfaffenhofen
- Deutsche Telekom GmbH
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
B) Folgende Behörden / TöB haben Stellungnahmen und Anregungen vorgebracht:
- Landratsamt Freising – SG 42 - Untere Naturschutzbehörde
- Wasserwirtschaftsamt München
C) Folgende Bürger haben Bedenken und Anregungen vorgebracht:
- Herr Friedrich Ebner, Allershausen, vertreten durch Rechtsanwälte GSK Stockmann, RA Dr. Würfel mit Schreiben vom 06.07.2017
- Rita und Georg Kröner, Allershausen, vertreten durch Rechtsanwälte Messerschmidt - Dr. Niedermeier und Partner PartmbB, RA'in Dr. Kessler mit Schreiben vom 30.06.2017
- Heide Sixt, Allershausen mit Schreiben vom 08.07.2017
Die Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen sind vom Gemeinderat beschlussmäßig zu behandeln.