Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf, Paunzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.09.2017 ö Beschliessend 9.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf, Paunzhausen vom 24.05.2017:

Durch das Grundstück Fl.Nr. 370/1 verläuft die Wasserversorgungsleitung für das bestehende Wohnhaus Atterstraße 3 (Fl.Nr. 367/2). Bei Bebauung der Fl.Nr. 370/1 müsste die Wasserleitung verlegt werden.

Beschluss

Der Hinweis des WZV Paunzhausen, wonach durch das Grundstück Fl.Nr. 370/1 Gemarkung Aiterbach die Wasserversorgungsleitung des Zweckverbandes verläuft, die bei einer Bebauung verlegt werden muss, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund Art. 49 GO war Gemeinderatsmitglied Christian Huber von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 28.09.2017 09:52 Uhr