Neubau einer Terrassenüberdachung durch Bernd und Yvonne Jacobs auf der Fl.Nr. 1318/2, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 26.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 26.09.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Glonnfeld. Das vorhandene Baufenster ist mit dem Wohnhaus ausgereizt. Das Bauvorhaben ist deshalb genehmigungspflichtig.
Die Terrassenüberdachung hat die Maße 6,24 m x 3,87 m und eine Höhe an der Hauswand von ca. 2,70 m. Die Dach-/Querträger sowie die 6 Säulen der Terrassenüberdachung bestehen aus pulverbeschichteten Aluminium in Anthrazit mit einer Dacheindeckung mit Verbundsicherheitsglas.
Die rechte Terrassenseite zum Nachbarn wird mit einer milchigen Verbundsicherheitsscheibe geschlossen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom Baufenster wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2017 11:27 Uhr