Errichtung einer Außentreppe vom Garten zum Balkon (OG) durch Gertraud Ullrich auf der Fl.Nr. 131/6, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.01.2018 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße. Mit der geplanten Außentreppe vom Garten in das Obergeschoß wird das festgesetzte Baufenster überschritten. Die Höhe der Treppe beträgt 2,75 m und hat insgesamt 16 Stufen mit einer Breite von 80 cm. Das untergeordnete Bauteil liegt 3,75 m außerhalb des festgesetzten Baufensters . Ausgeführt wird die Treppe in Stahl.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderliche Befreiung vom fehlenden Baufenster wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2018 11:39 Uhr