Antrag Parteifreie Wähler Allershausen; Rückzahlung bereits bezahlter Straßenausbaubeiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.02.2018 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

In den nächsten Monaten steht voraussichtlich die Änderung des Kommunalabgabengesetzes bevor und die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollen ersatzlos wegfallen.

Die Parteifreien Wähler Allershausen beantragen vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderung, dass von der Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, ob im Sinne der Gleichbehandlung aller Bürger, die in den letzten Jahren erhobenen Straßenausbaubeiträge ohne Zinsen wieder an die veranlagten Grundstückseigentümer zurückgezahlt werden können. Eine mögliche Rückzahlung würde die Anlieger der Seestraße, von-Behring-Straße, Mühlbachstraße und Kienberger Straße betreffen. Nach Ansicht der PFW wäre eine Rückzahlung angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde durchaus im Rahmen des Möglichen.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl verwies darauf, dass der Gemeinderat 2014 den Antrag der CSU zur Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung abgelehnt hat. Er stellte die Frage, woher denn das Geld bei einer Rückzahlung kommen soll und bis zu welchem Stichtag man zurückgehen will.

Herr Held zeigte sich irritiert über den PFW-Antrag. Der Antrag ist völlig überflüssig. Die Verwaltung würde sicherlich von sich aus den Gemeinderat informieren, welche Folgerungen und Möglichkeiten sich nach der Abschaffung der Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde und die Bürger ergeben. Er forderte Herr Vaas auf, den Antrag zurückzunehmen.

2. Bürgermeister Vaas forderte von den Ratskollegen, den Wortlaut des Antrags genau zu lesen. Die Einstellung von Mitteln für eine eventuelle Rückzahlung der Beiträge in den Haushalt einzustellen soll erst erfolgen, wenn feststeht ob es rechtmäßige Möglichkeiten der Rückzahlung gibt. Dem pflichtete der Vorsitzende bei.

Herr Schuhbauer meinte, man soll einfach abwarten, bis die Gesetzesänderung durch den Landtag ist.

Herr Schrödl verwies darauf, dass im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Kesselbodenstraße durchaus Ungerechtigkeiten für die Grundstückseigentümer, die bereits Beiträge bezahlt hätten, auftreten werden. Zum Stichtag einer möglichen Rückzahlung merkte er an, dass evtl. sogar der Zeitpunkt des Erlasses der derzeitigen Satzung (2003) zu überdenken sei. Im Übrigen soll man mit diesem Thema jetzt nicht Wahlkampf betreiben. Er schlug vor, dazu zu gegebener Zeit einen gemeinsamen Vorschlag aller drei Fraktionen zu erarbeiten.

Herrn Mück gefiel der Stil des Antrages nicht, auch weil beantragt worden ist, Haushaltsmittel in Höhe von 660.000,00 € bereit zu stellen.
Bürgermeister Popp stellt klar, dass darauf der Antrag derzeit nicht abzielt.

Auf Nachfrage von 1. Bürgermeister Popp verneinte es 2. Bürgermeister Vaas, den Antrag zurückzuziehen.

Beschluss

Die Verwaltung wird mit der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten beauftragt, inwieweit die in den letzten Jahren erhobenen Straßenausbaubeiträge ohne Zinsen wieder an die veranlagten Grundstückseigentümer nach Änderung der Gesetzeslage und Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung zurückgezahlt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Datenstand vom 05.03.2018 10:01 Uhr