Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage durch Karl Manfred und Julia auf der Fl.Nr. 2483/3, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.02.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich des Ortsteiles Leonhardsbuch und ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet dargestellt. Das Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung soll die Außenmaße 11,99 m x 10,99 m erhalten. Das Haus hat zwei Vollgeschosse und die Einliegerwohnung befindet sich aufgrund der Hanglage im Kellergeschoss (kein Vollgeschoss).
Die GRZ beträgt 0,30 und für die GFZ ergibt sich ein Wert von 0,40. Die Dachneigung hat 24 °. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor.
Die Erschließung ist durch entsprechende Grunddienstbarkeiten gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Popp hat aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 26.03.2018 10:00 Uhr