Beratung und Beschluss zur Widmung der Schloßstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß der Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde vom 30.07.1981 betrifft die Straße die Fl. Nr. 38 im Ortsteil Aiterbach. Nach erneuter Prüfung ist das nun die Fl. Nr. 38/4. Der Endpunkt der Schloßstraße muss ebenfalls geändert werden. Die Straße endet bei der Einmündung in die Fl. Nr. 444 auf der Höhe des südwestlichsten Punktes des Grundstücks mit der Fl. Nr. 14. Auch die Länge der Straße beträgt nun 0,145 km. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Aiterbach.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Schloßstraße“ im Ortsteil Aiterbach als Ortsstraße neu zu widmen.
Flurstück: 38/4, Gemarkung Aiterbach.
Länge gesamt: 0,145 km
Anfangspunkt: Abzweigung von der Atterstraße (St. 2084) bei den Fl. Nrn. 4 und 11 , jeweils Gemarkung Aiterbach.
Endpunkt: Einmündung in die Fl. Nr. 444 auf der Höhe des südwestlichsten Punktes des Grundstücks mit der Fl. Nr. 14, jeweils Gemarkung Aiterbach.
Die gesamte Baulast der „Schloßstraße“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2018 10:00 Uhr