Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Nebengebäudes zur Unterbringung landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Gartengeräte durch Harald Reith auf der Fl.Nr. 201/5, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.06.2018 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich von Tünzhausen. Das Nebengebäude ist für eine Nutzung als Scheune, Unterstellhalle für eine landwirtschaftliche Zugmaschine, Gartengeräte und sonstige Lagerfläche vorgesehen und ersetzt einen bereits vorhandenen Holzanbau.
Die Dachhöhe des Nebengebäudes soll im Mittel 3,90 m aufweisen. Die endgültige Ausführungsart (Variante a oder b) hängt von den Ausführungskosten ab.
Für die Zufahrt und Abstandsflächen liegen lt. Antragsteller mündliche Zusagen der Nachbarn vor.
Ein separater Kanal- und Wasseranschluss ist nicht erforderlich.
Nach Information des LRA Freising kann dieses Bauvorhaben (bei einer evtl. Genehmigung) nicht als Bezugsfall weiterer geplanter Bauvorhaben im Bereich der „Zur Hochstattstraße“ angeführt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Bei einer evtl. Genehmigung kann dieses Bauvorhaben nicht als Bezugsfall weiterer geplanter Bauvorhaben (Wohnhausbauten) im Bereich der „Zur Hochstattstraße“  angeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2018 12:03 Uhr