Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes in eine Handwerkerpension durch Jana Stadler auf der Fl.Nr. 1155/37, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kammerfeld. Ausgewiesen ist das Gebiet als Gewerbegebiet. Eine Wohnung für Betriebsinhaber wurde 1985 (früherer Eigentümer Sluka) genehmigt. Ansonsten befand sich im Gebäude zulässiges Gewerbe.
Das Gebäude wurde vor langer Zeit durch Frau Stadler im jetzigen Zustand (Pension) erworben. Es wurde durch den Eigentümer versichert, dass alles genehmigt sei.
Nachdem Frau Stadler erfahren hat, dass für die Arbeiterunterkunft keine Genehmigung vorliegt, wird diese nun beantragt.
Eine Arbeiterpension stellt nach Gerichtsurteilen einen Beherbergungsbetrieb dar, der eine Unterkunft mit (im Vergleich zu Hotels) eingeschränkten Dienstleitungen bereitstellt. Dies sind meistens Frühstück und Bettenwechsel. Eine Verköstigung oder eine Rezeption wird nicht geboten. Ein Beherbergungsbetrieb dieser Art ist ein Gewerbe, das im B-Plan Kammerfeld grundsätzlich zulässig ist. Im Haus befinden sich Einzel- und Doppelzimmer. Im Ober- und Dachgeschoß befinden sich 18 Betten, im Erdgeschoß eine Verkaufsboutique und ein Ersatzteillager.

Stellplatzbedarf:

Erdgeschoß:

Ersatzteillager
1 Stellplatz
Verkaufsboutique
2 Stellplätze
Obergeschoß:

5 Doppelzimmer
10 Stellplätze
Dachgeschoß:

3 Doppelzimmer
6 Stellplätze
2 Einzelzimmer
2 Stellplätze
Besucher:
3 Stellplätze

Nach Nr. 1.5 der Stellplatzrichtlinien zur Stellplatzsatzung sind insgesamt 24 Stellplätze nachzuweisen.
 
Mit diesem Antrag auf Nutzungsänderung soll eine nachträgliche Genehmigung einer bereits ausgeführten Maßnahme erwirkt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Dinkel merkte an, dass man im Gewerbegebiet von Anfang an eigentlich keine Wohnungen (ausgenommen für Betriebsleiter) haben wollte.

Um das künftig auszuschließen, kommt nach den Worten von 1. Bürgermeister Popp nur eine Änderung des Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre in Betracht.

Christian Huber sprach sich vor allem wegen der Schaffung von Bezugsfällen gegen eine Zustimmung zu dem Bauantrag aus.

Herr Glück fragte, was dann mit dem Asylbewerberheim ist.

Das wäre rechtlich noch zu klären, inwieweit dann hier Bestandsschutz besteht, so der Vorsitzende.

Herr Dinkel plädierte für die Zurückstellung des Antrags und die Änderung des Bebauungsplanes mit Erlass einer Veränderungssperre.

Herr Kortus merkte an, dass es auch noch andere Gebäude mit Wohnnutzung im Gewerbegebiet gibt (z.B. die frühere Asylbewerberunterkunft).

Herr Held regte an, wieder einmal im Einwohnermeldeamt zu überprüfen, wie viele Personen in den Gebäuden im Gewerbegebiet gemeldet sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht hergestellt. Für die Arbeiterpension sind insgesamt 24 Stellplätze nachzuweisen.
Es ist die Änderung des Bebauungsplanes (Ausschluss von Wohnnutzung für Beherbergungsbetriebe) und de r Erlass einer Veränderungssperre zu prüfen und zur Beschlussfassung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr