Straße von Oberallershausen nach Unterkienberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.2

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Oberallershausen nach Unterkienberg“ wurde mit der Flurnummer 1392 und einer Länge von 0,875 km mit der Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 eingetragen. Die Flurnummer 1392/1 wurde auf der alten Bestandskarte händisch ergänzt. Nach erneuter Sichtung sind folgende Flurnummern betroffen: 1661, 1392, 1392/1 sowie Teilstücke von 1374/3 (Brücke über den Mühlkanal) und 182/3 (Glonnbrücke). Zudem erfüllt sie die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Die Länge von 0,875 km ist auf 0,899 km zu berichtigen. Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Oberallershausen nach Unterkienberg“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit derselben Bezeichnung.
Flurstück: 1661, 1392, 1392/1, 1374/3 (T), 182/3 (T), Gemarkung Allershausen.
Länge: 0,899 km
Anfangspunkt: Glonnbrücke, bei Fl. Nr. 80/6, Gem. Allershausen (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Fl. Nr. 1711/2 , Gem. Allershausen, südlich der Bergstraße (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast des Weges liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung vom 01.11.1963 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr