Straße von der St. 2084 nach Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 16.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 16.10.2018 ö Beschliessend 6.6

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße „Östl. GV-Straße St. 2084 – Tünzhausen nach Tünzhausen“, die mit der Flurnummer 67, Gemarkung Tünzhausen, und einer Länge von 0,600 km mit der Widmung vom 20.09.1982 gewidmet wurde, erfüllt die Bedeutung als Gemeindeverbindungsstraße nicht und ist daher nun zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der genannten neuen Bezeichnung abzustufen, wobei sich die heutige Länge auf 0,515 km beläuft und nur ein Teilstück der Flurnummer 67, Gemarkung Tünzhausen, eingeht. Anfangs- und Endpunkt werden vertauscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Östl. GV-Straße St. 2084 – Tünzhausen nach Tünzhausen“ zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Straße von der St. 2084 nach Tünzhausen“.
Flurstück: 67 (T), Gemarkung Tünzhausen.
Länge gesamt: 0,515 km
Anfangspunkt: Westseite des Grundstücks mit der Flurnummer 48/1, Gemarkung Tünzhausen, Abzweig von der Herrnstraße (s. grüne Markierung)
Endpunkt: Einmündung in die Staatsstraße 2084 (s. pinke Markierung)
Die gesamte Baulast der Straße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Widmung vom 20.09.1982 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2018 10:41 Uhr