Formlose Anfrage zur Errichtung von Mehrgenerationenhäusern durch Lydia Bechmann auf der Fl.Nr 213, 214, 217, alle Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.12.2018 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Durch die Antragstellerin Frau Bechmann werden die Errichtung von Mehrgenerationenhäuser sowie Studentenwohnungen beantragt. Die dafür in Frage kommenden bzw. genannten Grundstücke liegen alle im Außenbereich. Durch die Lage ist eine Erschließung nicht gesichert bzw. nicht vorhanden.
Das Grundstück Fl.Nr.217 Gemarkung Tünzhausen liegt zudem im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper.

Eine eventuelle Bebauung der Fl.Nrn. 213 und 214 läge im Außenbereich, bei der allein die Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan einer Genehmigungsfähigkeit entgegen steht (§ 35 Absatz 2 und 3 BauGB).

Aufgrund der zusätzlich fehlenden Erschließung (Straße, Wasser und Kanal) ist eine Genehmigungsfähigkeit ebenfalls nicht gegeben.

Abfragen hinsichtlich einer Genehmigungsfähigkeit beim Landratsamt Freising SG Bauleitplanung und Bauamt bestätigen die Auffassung der Verwaltung.

Beschluss

Nach ausgiebiger Prüfung der Genehmigungsfähigkeit zur Errichtung von Mehrgenerationen-Häusern durch Frau Lydia Bechmann auf den Fl.Nrn. 213, 214 und 217, Gemarkung Tünzhausen wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht in Aussicht gestellt. Eine Bebauung der Grundstücke ist nach derzeitiger Bauleitplanung nicht möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2018 10:43 Uhr