Gemeinsame Einwendungen mehrerer Anlieger vom 26.09./11.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.12.2018 ö Beschliessend 2.1.3

Sachverhalt

Mehrere Anlieger des Planungsgebietes haben Einwendungen erhoben. Wunschgemäß hat dazu eine Anliegerbesprechung stattgefunden, bei der die Einwendungen vorgebracht und erörtert werden konnten. Auf die Niederschrift der Besprechung vom 11.10.2018 wird verwiesen.

Von den Einwendungsführern/Anliegern werden zusammenfassend folgende Bedenken und Anregungen erhoben und Vorschläge gemacht:

1.        Es sollte keine Erhöhung der Wohneinheiten erfolgen und der BPlan in der derzeit geltenden Fassung belassen werden.
2.        Zumindest ein Teil der notwendigen Stellplätze ist als Tiefgaragenstellplätze zu errichten.
3.        Der Fliederweg soll als Haupterschließungsstraße dienen (nicht die Anton-Bruckner-Straße).
4.        Der Fliederweg soll nach Westen weitergeführt werden (zwischen den nördlichen Parzellen 2 und 3 und den südlichen Parzellen 7 und 8)

Dazu liegt auch ein Schreiben des Grundstückseigentümers vom 15.11.2018 vor, das zur Kenntnis als Anlage angefügt ist. Außerdem wurde ein geänderter Plan zur Situierung der Stellplätze vorgelegt.

Diskussionsverlauf

GR Colombo schlug zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages vor, oberirdische Stellplätze nur für Besucher zuzulassen. Für die Wohnungen sind die Stellplätze in einer Tiefgarage unterzubringen.

Über die Ziffern 1-4 der Beschlussvorlage wurde einzeln abgestimmt.

Beschluss 1

Die in der Besprechung am 11.10.2018 vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen hinsichtlich Straßenführung und sonstiger bestehender Verkehrsprobleme sind nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens. An der Planung der Straßen wird keine Veränderung vorgenommen. Die Planung aus dem Jahr 2004 wird nicht tangiert.

Den Blumenweg als Durchfahrt zu der künftigen Erschließungsstraße zu sperren, wird nicht gefolgt. Letztlich dient die zusätzliche Straßenanbindung auch als Entzerrung des Verkehrs.

Durch die Änderung der Stellplatzanordnung und gleichzeitigen Anpassung der Stellplatzanzahl an die gültige Stellplatzsatzung der Gemeinde ist es möglich, pro Gebäude sechs Wohneinheiten zu schaffen. Die Anordnung im Bereich der Flur-Nr. 1295/19 ergibt sich automatisch aus dem drei Meter breiten Sicherheitsstreifen zwischen den Stellplätzen und der Fahrbahn, ein Sicherheitsabstand, der beim Ein- und Ausparken der Fahrzeuge  die Übersicht über den Verkehr in dem verkehrsberuhigten Bereich ermöglicht. Im Bebauungsplan ist kein Geh- und Radweg ausgewiesen, sondern ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem Fußgänger, Radfahrer und Pkw gleichberechtigt sind, jedoch eine besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger besteht. Auf die vom Antragsteller vorgelegte Stellplatzanordnung wird verwiesen.

zu Ziffer 1:
Der Gemeinderat hält an der beabsichtigten Bebauungsplanänderung zur Ausweisung zusätzlicher Wohneinheiten auf vier Bauparzellen fest. Damit wird nicht zuletzt auch den Forderungen nach Verdichtung und Schaffung dringend benötigten Wohnraums nachgekommen. An der Kubatur der Baukörper wird keine Änderung vorgenommen und auch nicht am bisherigen Planungskonzept des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2004.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 2

zu Ziffer 2:
Es ist geplant, die notwendigen Stellplätze oberirdisch anzulegen (wie bisher schon im BPlan dargestellt). Dazu wurde ein geänderter Plan zur Situierung der Stellplätze vorgelegt.
An den oberirdischen Stellplätzen wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 3

zu Ziffer 2:
Für die vier von der Änderung betroffenen Gebäude sind Tiefgaragenstellplätze vorzusehen und im Änderungsplan entsprechend festzusetzen. Die Stellplätze für die Wohnungen sind in der Tiefgarage unterzubringen. Lediglich die nach der Stellplatzsatzung notwendigen Besucherstellplätze dürfen oberirdisch angelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 4

zu Ziffer 3:
Sowohl der Fliederweg als auch die Anton-Bruckner-Straße dienen gleichermaßen als Erschließungsstraße. Einer Festlegung des Fliederweges als alleinige Haupterschließungsstraße kann aus verkehrstechnischen Gründen nicht zugestimmt werden. Die Begründung zum Bebauungsplan ist insoweit zu ergänzen, als beide Straßen als Erschließungsstraßen dienen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss 5

zu Ziffer 4:
Die Straßenführung ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan "Eggenberger Feld II" aus dem Jahre 2004 festgelegt und es ist nicht beabsichtigt, daran eine Änderung vorzunehmen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde schon vor Jahren den notwendigen Grund zum Bau der künftigen Erschließungsstraßen erworben hat. Außerdem ginge durch die vorgeschlagene zusätzliche Straße Bauland verloren und es ergäbe sich eine Doppelerschließung für die Parzellen 2, 3, 7 und 8. Eine zusätzliche Straße ist nicht zwingend notwendig und erschließungsrechtlich problematisch zu sehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr