Landratsamt Freising, SG 41 Immissionsschutzbehörde vom 26.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 18.12.2018 ö Beschliessend 2.1.6

Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan "Eggenberger Feld II" wurde ein Teilbereich des BPl "Eggenberger Feld" in den Jahren 2003/04 überplant. Im BPlan "Eggenberger Feld" sind unter Nr. 2.13 Festsetzungen zum Immissionsschutz enthalten, im BPlan "Eggenberger Feld II" aus 2004 jedoch nicht. Warum dies so ist, konnte leider trotz intensiver Recherche nicht nachvollzogen werden.

Die Lärmkartierung im Umweltatlas Bayern gibt jedenfalls Hinweise darauf, dass das Gebiet durch Autobahnlärm belastet ist. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 Teil 1 in Höhe von 45 dB(A) als auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in Höhe von 49 dB(A) überschritten werden. Sind die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht eingehalten, ist dies ein Indiz dafür, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ggf. nicht vorliegen und Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen sind. Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist gemäß DIN 18005 Teil 1 selbst bei nur teilweise geöffneten Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich.
Zur Verdeutlichung der Situation sind der Stellungnahme drei Ausschnitte der Lärmkartierung beigefügt.
Es wird der Gemeinde seitens der Immissionsschutzbehörde empfohlen, diesen Belang in die Abwägung einzustellen. Ggf. ist ein schalltechnisches Gutachten anzufertigen.

Beschluss

Der Empfehlung der Immissionsschutzbehörde wird nachgekommen und für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Eggenberger Feld II" die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Angebotseinholung das Gutachten zu beauftragen. Nach Vorliegen des Gutachtens ist das Ergebnis im Gemeinderat vorzustellen und das weitere Vorgehen zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Kortus war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 17.01.2019 09:56 Uhr