Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding-Freising vom 22.11.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2019 ö Beschliessend 3.1.3

Sachverhalt

  1. Der Bauernverband weist ausdrücklich darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feier-tage sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Südlich des Planungsgebiets in unmittelbarer Nähe des geplanten Wohngebiets befindet sich eine landwirtschaftliche Lagerhalle. Auch hier können Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Des Weiteren befindet sich 200 m südlich des geplanten Wohngebiets ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung. Es ist wünschenswert, dass die zukünftigen Anwohner bereits in den Kaufverträgen darauf hingewiesen werden, dass landwirtschaftliche Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen entstehen und diese toleriert werden müssen. Die Landwirte dürfen durch das geplante Wohngebiet keine Beschränkungen erfahren. Der landwirtschaftliche Betrieb südlich des geplanten Wohngebiets darf in seiner Ausübung und Erweiterung nicht eingeschränkt werden.

  1. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegen-den Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen und Feldwege befahren können. Zudem dürfen die Verkehrswege, insbesondere die recht enge Jobsterstraße, von Anwohnern des ausgewiesenen Wohngebiets nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden. Damit die Jobsterstraße von LKWs und Traktoren weiterhin problemlos befahren werden kann, sollte ein eingeschränktes Halteverbot entlang der gesamten Jobsterstraße erhoben werden, um parkende Autos zu vermeiden.

Zudem müssen es bei der geplanten Kindertagesstätte genügend Parkplätze ausgewiesen werden, damit die Eltern nicht auf der Straße parken müssen und somit den Verkehr blockieren. An der Straße nach Eggenberg auf Höhe der landwirtschaftlichen Halle sollte ein absolutes Halteverbot erhoben werden, damit die Befahrbarkeit der landwirtschaftlichen Halle dauerhaft sichergestellt wird.

Darüber hinaus muss die Zufahrt zu den Feldstücken im Westen des Planungsgebiets klar geregelt und festgelegt werden. Der Feldweg entlang der Lärmschutzwand muss erhalten bleiben, damit die Landwirte aus dem Süden von Allershausen nicht durch den Ort über die Anton-Bruckner-Straße zu ihren Feldstücken zwischen BAB 9 und dem geplanten Wohngebiets fahren müssen.

Es ist geplant, dass der bisherige Fahrradweg östlich des Jobsterstraße als Gehweg für das geplante Wohngebiet genutzt wird. Um vom Wohngebiet auf den Gehweg zu kommen muss dann die Jobsterstraße überquert werden. Dadurch das an der Jobsterstraße viel Verkehr ist und aufgrund der leichten Kurve der Straße die Sicht beim Überqueren eingeschränkt ist, sollte der Gehweg auf der westlichen Seite des Jobsterstraße direkt am Wohngebiet eingeplant werden. Falls auf der westlichen Seite der Jobsterstraße im Zuge der Bauleitplanung kein Gehweg eingeplant wird, sollte westlich der Jobsterstraße ein unbedingt ein Grünsteifen eingeplant werden, um die Möglichkeiten später einen Gehweg zu bauen oder gegebenenfalls die Jobsterstraße zu verbreitern offen zu halten. Im Gegenzug dafür könnte der Grüngürtel im Wohngebiet verkleinert werden.

  1. Ein weiteres Problem stellt der Höhenunterschied von der Hauptstraße durch das geplante Wohngebiet auf die Straße nach Eggenberg da. Da bei der Kreuzung der Straße durchs Wohngebiet mit Straße nach Eggenberg die Steigung der Autobahnbrücke schon beginnt, ist ein Höhenunterschied von 1 – 2 m zu überwinden. Dadurch entsteht eine Steigung bei der Fahrt vom Wohngebiet auf die Straße nach Eggenberg. Durch die ohnehin eingeschränkte Sicht stellt das ein großes Gefahrpotential dar.

  1. Der Verlust an wertvoller Ackerfläche für Verkehrsfläche und Bebauung nimmt immer weiter zu. Deshalb ist ein mehrstöckiger Bau grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen.

  1. Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand vom 4 m eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen im Westen des Planungs-gebietes nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.

  1. Für die Schaffung von Wohngebieten müssen in einem bestimmten Verhältnis ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Erstrebenswert ist der der Ausgleich an Gewässern, um wertvollen Ackerboden zu schonen. Die geplante Ausgleichsfläche bei Tünzhausen sollte dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen, wie zum Beispiel Unkrautsamenflug auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht.

Beschluss

zu a)        Emissionen seitens der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinzunehmen. Der entsprechende Hinweis an die Bauwerber ist unter B 11 bereits im Bebauungsplan enthalten.

zu b)        Die aktuelle Straßenplanung, die im weiteren Verfahren die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, berücksichtigt eine Befahrbarkeit durch landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie einen Gehweg westlich entlang der Jobsterstraße. Der interne Grünzug bleibt flächengleich erhalten. Im Bereich der Kindertagesstätte besteht gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ausreichend Platz für Stellplätze, für die im Übrigen eine Mindestanzahl gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen nachzuweisen ist. Die genaue Anzahl und Anordnung wird als Kriterium im Rahmen des Vergabeverfahrens berücksichtigt. Ein Halteverbot kann im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden.

Die Zufahrt zu den Feldstücken im Westen des Plangebiets ist im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. So ist eine Verkehrsfläche für die Landwirtschaft festgesetzt, die von der öffentlichen Verkehrsfläche für landwirtschaftliche Fahrzeuge befahrbar ist. Der Feldweg im Westen liegt außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans und wird durch die Planung nicht berührt.

Die Erschließung wird entsprechend überarbeitet und die Parzellierung angepasst. Der interne Grünzug bleibt flächengleich erhalten.

zu c)        Es ist vorgesehen, den Geländesprung im Bereich der Anrampung zur Eggenberger Straße durch eine Böschung im Bereich der Parzelle 67 auszugleichen. Hierzu liegt ein Konzept durch das Büro Dippold + Gerold GmbH vom 07.01.2019 vor, das im weiteren Verfahren im Bebauungsplan berücksichtigt wird.

Hierzu wird eine Festsetzung ergänzt, die die Errichtung von Stützmauern in diesem Bereich zulässt und die nötigen Geländeveränderungen regelt.

zu d)        Das im Bebauungsplan umgesetzte Bebauungskonzept beinhaltet eine Mischung aus Einfamilienhäusern, Doppelhäusern sowie Mehrfamilienhäusern. Dies entspricht dem örtlichen Bedarf. Da die Gemeinde Allershausen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten für großflächige Baugebiete durch verschiedene übergeordnete Fachplanungen bzw. Naturgefahren (Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, wassersensible Bereiche) stark eingeschränkt ist, ist angesichts des Wohnraumbedarfs eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in verhältnisvollem Ausmaß unabdingbar.

zu e)        Dies ist bereits berücksichtigt und in der Begründung beschrieben.

zu f)        Dies ist bereits berücksichtigt und wird in der Begründung und im Umweltbericht nochmals detailliert erläutert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Zwingler war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 21.02.2019 10:33 Uhr