Errichtung einer Werbeanlage in Form von zwei Werbepylonen durch die Fa. Yaskawa Europa GmbH auf den Fl.Nrn. 1229, 1230, 1239 und 1253/4 Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 19.02.2019 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben  liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbepark A9.
Die Standorte der Pylonen sind jeweils am südwestlichen Grundstückseck (Logistik) und im Einfahrtsbereich für Besucher. Die identischen Pylonen haben die Maße 300 cm x 125 cm und sind mit einer direkten LED Beleuchtung ausgestattet. Der Beschriftungsträger mit Silber eloxierten Seitenprofile ist beidseitig bedruckt.
Die Werbeträger sind außerhalb der festgesetzten Baufenster und bedürfen einer Befreiung.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen hinsichtlich der fehlenden Baufenster werden erteilt.
Auf Ziffer 6 der Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbepark A9 wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2019 10:20 Uhr