Die Wasserkraft Hakenwehr GmbH & Co.KG hat beim Landratsamt Freising Anträge zur wasserrechtlichen Genehmigung einer Wasserkraftanlage am sog. Hakenwehr gestellt. Wie schon im bisherigen Verfahren beantragt, ist beabsichtigt, in Fließrichtung rechts gesehen, neben der bereits vorhandenen Wehrrampe eine neue Wasserkraftanlage in Form eines Buchtenkraftwerkes zu errichten.
In Erfüllung der Anforderungen und zur Fortführung des Verfahrens wurden neue Planunterlagen, Stand vom 20.12.2018, eingereicht. In dem aktualisierten Unterlagensatz sind die Ergebnisse aus den Stellungnahmen/Gutachten der Behörden und Fachstellen aus dem ersten Durchgang des Verfahrens eingearbeitet, ergänzt um die Empfehlungen und Auflagen aus dem Erörterungstermin vom 25.10.2016 und den darauffolgenden ergänzend durchgeführten Vermessungen sowie den resultierenden erweiterten 2d-hydrotechnischen Berechnungen aus den Jahren 2017/2018.
Beantragte Nutzungen nach WHG § 9:
- Ableiten und Wiedereinleiten von bis zu 29 m³/s Wasser aus der Amper für den Betrieb einer Wasserkraftanlage nach § 9 (1) Nr. 1 WHG.
- Ableiten und Wiedereinleiten von mindestens 2,5 m³/s Wasser aus der Amper für den Betrieb der Fischaufstiegs-, Fischabstiegsanlagen und Mindestbeaufschlagung der best. Wehrrampe nach § 9 (1) Nr. 1 WHG.
- Umbau der vorhandenen Wehrrampe Hakenwehr auf eine feste Schwellenhöhe von 439,70 m üNN für den Betrieb der Wasserkraftanlage nach § 9 (1) Nr. 2 WHG
- Betrieb der Anlage mit einer Mindeststauhöhe von 439,75 m üNN bei MNQ-Abflüssen von 17 m3/s und bei Mittelwasserabflüssen von 36 m³/s auf 439,85 m üNN. nach § 9 (1) Nr. 2 WHG
Beantragte dynamische Stauhöhen am Standort bei Amperprofil FKM 37,200:
Abfluss Amper/Standort: 17 m³/s: Stauhöhe 439,75 m üNN
Abfluss Amper/Standort: 36 m³/s: Stauhöhe 439,85 m üNN
Abfluss Amper/Standort: 65 m³/s: Stauhöhe 440,20 m üNN
Zudem sollen im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung der Maßnahme auch die weiteren baulichen Anlagen, wie das Betriebsgebäude, die Trafostation, die Zuwegungen und die Leitungsführung bis zum Einspeisepunkt in der Genehmigung eingeschlossen werden.
An der bestehenden Wehrrampe Hakenwehr an der Amper (FKM ca. 37,13) in Göttschlag ist ein Absturz bei Niedrigwasser von bis zu 1,90 m und bei Mittelwasserabflüssen eine Fallhöhe von ca. 1,65 m vorhanden, der sich, wie Gespräche mit mehreren Fachbehörden zeigten, für eine Wasserkraftnutzung eignet.
Im Zuge des Ausbaus zur Wasserkraftnutzung würde auch eine landschaftspflegerische Gestaltung der Uferbepflanzung entlang der rechten, derzeit nicht bewachsenen Uferseite und rund um das Gewerk vorgenommen werden. Diese Bepflanzung würde den Saum der Begrünung des Uferabschnitts über mehrere hundert Meter schließen und somit für die vorkommenden Arten in diesem Bereich optimal aufwerten. Weitere Eingriffe in umliegende natürliche Strukturen würden sich auf das Notwendigste beschränken. Diesbezüglich ist die bereits vorhandene Infrastruktur, eine bis auf wenige Meter heranreichende vorhandene Zufahrt, eine mögliche Energieeinspeisung in die in unmittelbarer Nähe verlaufende Mittelspannungsleitung sowie ein Kies- und Betonwerk für den Ausbau vorhanden und dem Vorhaben dienlich.
In Bezug auf die eingereichten Unterlagen wird die wasserrechtliche Bewilligung nach § 8 WHG über einen Zeitraum von 50 Jahren und eine Genehmigung nach § 68 (1) WHG für die Errichtung einer Wasserkraftanlage am Hakenwehr an der Amper FKM ca. 37,13 in Göttschlag im Gemeindegebiet Allershausen, beantragt.