Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) mit 2 Wohneinheiten mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen durch Michael Stumpe auf der Fl.Nr. 52/6, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße. Das Gebäude hat Außenmaße von 8,74 m x 10,24 m, die Ausführung ist in E+1+D geplant und hat 2 Wohneinheiten (EG, OG und DG). Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Die DHH benötigt eine Baufensterbefreiung um 3,0 m nach Süden. Sonstige Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. Die Abstandsflächen liegen nach einer Planüberarbeitung auf dem eigenen Grundstück. Die Breite der Zufahrtsstraße hat eine Mindestbreite von 3,5 m. Die Die Zufahrten  und Leitungsrechte sind notariell mit einer Grunddienstbarkeit sicherzustellen.. Die GRZ beträgt bei einer Grundstücksfläche von 709 m² lt. Baubeschreibung 0,252 (zulässig 0,25).
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Diskussionsverlauf

Herr Kortus teilt mit, dass er bei Erteilung der Nachbarunterschrift keine Kenntnis davon hatte, dass die Abstandsflächen zum Teil auf seinem Grundstück liegen. Daher hat er seine Unterschrift zurückgezogen.

Herr Goldbrunner ergänzt, dass nach einem Telefonat mit dem Landratsamt in dieser Angelegenheit vom Architekten ein neuer Plan eingereicht wurde. Durch Tausch des „16-Meter-Privilegs“ der Abstandsflächen fallen diese nun auf das Grundstück und nicht mehr auf den Privatweg.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB einschließlich der Baufensterüberschreitung wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.05.2020 13:16 Uhr