Antrag auf Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Göttschlag durch Peter Pichler


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 1. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 21.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 25.07.2019 beantragt Herr Peter Pichler die Änderung/Begradigung des Grenzverlaufes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Göttschlag. Eine Teilfläche von Fl.Nr. 450, Gemarkung Tünzhausen, soll in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Die betreffende Fläche kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Neben der Satzungsänderung ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich notwendig.

Die Fläche liegt teilweise im vorläufigen Überschwemmungsgebiet der Amper, so dass ggf. entsprechender Retentionsraum zu schaffen wäre.

Im Falle einer Bauleitplanänderung ist mit dem Antragsteller ein Städtebaulicher Vertrag, insbesondere zur Kostenübernahme, zu schließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Göttschlag wie folgt:

In den Geltungsbereich der Satzung werden aufgenommen: eine Teilfläche aus Fl.Nr. 450 und Fl.Nr. 450/5 sowie die bisher nicht enthaltenen Teilflächen aus Fl.Nr. 448, 450/4 und 450/7, je Gemarkung Tünzhausen.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen. Die Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung der Änderungsplanung erfolgt in Absprache mit dem Antragsteller durch die Gemeinde .

Wie vom Antragsteller angeboten, ist von diesem auf dem verbleibenden Restgrundstück der Fl.Nr. 450 eine Bienenwiese anzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2020 13:16 Uhr