Antrag der Kirchenverwaltung auf Zustimmung zum Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Filialkirche St. Leonhard
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 15.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Renovierungsarbeiten an der Filialkirche St. Leonhard beabsichtigt die Kirchenverwaltung einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Die kirchliche Erlaubnis dazu wurde seitens des Ordinariats bereits erteilt.
Die Schaffung eines behindertengerechten Zugangs ist jedoch nur auf dem Grundstück der Gemeinde Allershausen, Fl.Nr. 2527/1, Gemarkung Allershausen, möglich.
Daher bittet die Kirchenverwaltung den Gemeinderat Allershausen mit Schreiben vom 20.08.2020 um Zustimmung zum Bau eines behindertengerechten Zugangs zur Filialkirche St. Leonhard in Leonhardsbuch.
Diskussionsverlauf
Herr Held frägt an, ob der sonst übliche Zuschuss in Höhe von 10 % zu gewähren ist.
Bürgermeister Vaas antwortet, dass die Maßnahme nach derzeitigem Stand komplett vom Ordinariat finanziert wird.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zur Fililkirche St. Leonhard über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 2527/1, Gemarkung Allershausen, zu.
Eine Nutzungsvereinbarung ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.10.2020 11:22 Uhr