Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und einem Doppelcarport auf der Fl.Nr. 2360/4 Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Laimbach und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als MD-Gebiet ausgewiesen. Die beantragte und genehmigte 2. Änderung der Ortsrandsatzung Laimbach ist wie im Lageplan dargestellt nicht eingehalten. Das geplante Bauvorhaben soll im Norden über den Geltungsbereich hinausragen.
Es fügt sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein. Die Gestaltung des Gebäudes ist durch das Landratsamt Freising zu überprüfen.
Die Bauweise erfolgt mit einem Erdgeschoß und zwei Obergeschossen sowie ein Doppelcarport.
Die GRZ wird mit 0,12 und die GFZ mit 0,25 angegeben.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Für die weitere Bearbeitung sind ein Entwässerungsplan und ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Dieser ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wird über die Gebäudeform diskutiert und angemerkt, dass die Gemeinde ihre Haltung zum Baukörper klar äußern soll.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Das Gebäude ist innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsrandsatzung Laimbach zu planen, also in etwa drei Meter nach Süden zu verschieben. Der Gemeinderat ist der Meinung, der Baukörper fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Die Gestaltung des Gebäudes ist nochmals durch das Landratsamt Freising zu überprüfen. Die Zufahrtssituation für das Grundstück Fl.Nr. 2360 ist zu klären. Für die weitere Bearbeitung sind ein Entwässerungsplan und ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen. Dieser ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Jordan war bei der Abstimmung abwesend.
Datenstand vom 03.11.2020 11:11 Uhr