Dem Finanzausschuss liegt der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 zur Vorberatung vor.
Die wesentlichen Positionen sind im Vorbericht aufgeführt und erläutert.
Die gemeindlichen Finanzen auf der Einnahmenseite zeigen sich gegenüber dem Vorjahr weiterhin positiv. Die endgültige Steuerkraft 2021 je Einwohner liegt bei 1.357,99 € und ist gegenüber 2020 um 7 % gestiegen. Im Landkreis ist Allershausen in der Rangzahl an siebter Stelle (Vorjahr: acht).
Die Gewerbesteuer ist mit 3,2 Mio. € genauso hoch wie im Vorjahr angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist fallend und wird sich auf 4.141.760,00 € belaufen (- 240.640,00 €). Aufgrund der weiterhin hohen Steuerkraft erhält die Gemeinde Allershausen in 2021 keine Schlüsselzuweisungen.
Die Kreisumlage wird sich bei einem unterstellten erhöhten Hebesatz von 49,0 v.H. aufgrund der höheren Steuerkraft auf 3.888.000,00 € erhöhen.
Nach derzeitigem Planungsstand wird sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 621.250,00 € ergeben. Das Rechnungsergebnis 2020 lag bei 2.277.887,34 €. Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen müssen voraussichtlich Rücklagen in Höhe von 1.632.350,00 € entnommen werden.
Das Gesamt-Haushaltsvolumen wird heuer unter den Haushaltsansätzen des Vorjahres bei 20.692.110,00 € liegen. Dies bedeutet gegenüber 2020 ein Minus von rund 3 % (641.390,00 €). Der Ansatz im Verwaltungshaushalt liegt um 248.390,00 € unter dem Ansatz 2020 und beträgt 12.596.310,00 €. Im Vermögenshaushalt sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls niedrigere Einnahmen und Ausgaben von 8.096.600,00 € geplant - Vorjahr: 8.489.600,00 € (- 393.000,00 € = - 4,6 %).
Die vorstehenden Zahlen basieren auf dem vorgelegten Haushaltsentwurf. Sie werden sich noch ändern, wenn der Finanzausschuss heute noch Änderungen, weitere Maßnahmen und/oder Ausgaben beschließt.
In den Haushaltsentwurf sind alle absehbaren Einnahmen und Ausgaben eingearbeitet worden. Im Einzelnen sind diese im beigefügten Vorbericht aufgeführt.
Einleitend wurde von Kämmerer Bosch die kammerale Haushaltssystematik erläutert. Auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters wurde der Entwurf des Haushalts im Einzelnen durchgegangen und eine Vielzahl von Fragen der Ausschussmitglieder sowie der übrigen Gemeinderatsmitglieder beantwortet und erläutert.