Antrag zur Festanstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen der Kinderkrippe Fridoline


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 23.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert im Rahmen einer Richtlinie die Festanstellung von Tagespflegepersonen. Ein Einsatz kann dabei entweder direkt als Tagespflegeperson (Anstellung bei einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe = Jugendamt) in der Kindertagespflege oder als Assistenzkraft in einer Kindertageseinrichtung erfolgen.

Die Kinderkrippe Fridoline stellt nun den Antrag auf Zuwendung der Festanstellung von Tagespflegepersonen. Dabei ist von der Kommune als Zuwendungsempfängerin ein Eigenanteil mindestens in Höhe der staatlichen Zuwendung zu tragen. Laut Antrag beträgt die staatliche Zuwendung anteilig für 10 Monate im Jahr 2021 9.391,60 €.

Die Assistenzkräfte unterstützen die Fach- und Ergänzungskräfte in Randzeiten oder im allgemeinen Tagesablauf. Eine Anrechnung in den Betreuungsschlüssel erfolgt nicht.

Assistenzkräfte müssen die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 SGB VIII erfüllen. Zudem ist Voraussetzung, dass eine zertifizierte Qualifizierung im Umfang von mindestens 40 Stunden absolviert wurde bzw. berufsbegleitend innerhalb eines Jahres absolviert wird.

Diskussionsverlauf

GL Graßl weist auf eine vorgesehene Änderung der Richtlinien im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes hin. Dabei soll die kommunale hälftige Kofinanzierung wegfallen. Die Änderung soll 2021 in Kraft treten.

Bürgermeister Vaas schlägt daraufhin vor, die Kofinanzierung auf das Jahr 2021 zu befristen und die Richtlinienänderung abzuwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat unterstützt den Antrag auf Zuwendung der Festanstellung von Tagespflegepersonen der Kinderkrippe Fridoline. Die Gemeinde Allershausen erklärt sich als Zuwendungsempfänger bereit, einen Eigenanteil in mindestens der Höhe der staatlichen Zuwendung, befristet für das Jahr 2021, zu leisten.

Die Zustimmung erfolgt unter der Bedingung, dass die Assistenzkraft die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 12:27 Uhr