Festlegung der zu beschaffenden Stromart
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energie Wasserkraft und Geothermie.
Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt.
Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,5 ct/kWh
Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmerzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrung der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh
Bei der letzten Ausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022 hat sich der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 200 vom 28.11.2017 für 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote entschieden.
Beschluss 1
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025
a) Normalstrom (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18
Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss ist somit abgelehnt.
Beschluss 2
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025
b) 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss ist somit abgelehnt.
Beschluss 3
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025
c) 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
Datenstand vom 15.03.2021 12:27 Uhr