Erlass einer Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertragen in der Gemeinde Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 23.02.2021 ö 11

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.12.2020 beantragt die SB WaschPark GmbH & Co. KG die Erweiterung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen von 09:00 – 19:00 Uhr. Diese Sonntags-Öffnungszeiten stammen aus einem Schallschutzgutachten vom Juni 2017.

Nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 des Feiertagsgesetztes können Gemeinden durch Verordnung in ihrem Gemeindegebiet den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr zulassen. Ausgenommen sind die Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag.

Diskussionsverlauf

Der Geltungsbereich einer solchen Verordnung bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Teilgebiete können nicht ausgewiesen werden. Demnach könnten alle Waschanlagen in Allershausen – soweit weitere Anforderungen wie z.B. Lärmgrenzen, eingehalten werden – sonntags öffnen.

GR Lerchl merkt die Wichtigkeit des (arbeitsfreien) Sonntags in Bayern an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beigefügten Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Allershausen. Die Verordnung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 15.03.2021 12:27 Uhr