Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf der Fl.Nr. 2659/5 und 2659/6 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die überplanten Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Allershausen als landwirtschaftliche Flächen dargestellt und befinden sich im Innenbereich des Ortsteiles Leonhardsbuch (Außenbereich im Innenbereich).
Die umliegende vorhandene Bebauung ist geprägt von Ein- und Mehrfamilienhäusern. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine denkmalgeschützte Kirche.

Mit Antrag auf Vorbescheid soll abgeklärt werden, ob eine Bebauung auf den Flurnummern 2659/5 und 2659/6 der Gemarkung Allershausen mit jeweils einem Doppelhaus möglich ist.

Das Doppelhaus 1+2 hat die Maße: 14,00 m x 11,00 m. Das andere Doppelhaus 3+4 hat die Maße: 16,00 m x 11,00 m.
Die Ausführung erfolgt in der Bauweise: E+1.
Beide Doppelhäuser erhalten ein Satteldach mit einer Dachneigung von 28 °.
Der Bauort befindet sich in einer Hanglage.

Die geplanten Doppelhäuser fügen sich in die umliegende Bebauung ein.

Pro Wohneinheit sind laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen zwei Stellplätze nachzuweisen und befahrbar herzustellen (pro Doppelhaus vier Stellplätze).

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2021 08:34 Uhr