Stellungnahme LRA, Kreisarchäologie


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö 8.3

Sachverhalt

Landratsamt Freising, Kreisarchäologie, Freising mit Schreiben vom 01.07.2021

Im oben genannten Planungsgebiet sind keine Bodendenkmäler bekannt. Evtl. zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an die Untere Denkmalschutzbehörde oder das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG.
Es wird empfohlen sich in diesem Fall sofort mit der Kreisarchäologie Freising in Verbindung zu setzen.

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

Beschluss

Der Gemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Kreisarchäologie.

Es wird allgemein zur Kenntnis genommen, dass im Planungsgebiet keine Bodendenkmäler bekannt sind und dass im Falle des Auffindens von Bodendenkmälern eine Meldepflicht an die Untere Denkmalschutzbehörde oder das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege besteht.
Ein entsprechender Verweis auf Art 8 Abs. 1-2 BayDSchG wird unter „C: Hinweise zum Bebauungsplan“ ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2021 08:34 Uhr