Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch von Bestandsgebäuden und Errichtung eines Doppelhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 398/2 der Gemarkung Tünzhausen und den dazugehörigen Stellplätzen auf der Fl.Nr. 404/5 der Gemarkung Tünzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Kreuth und ist im Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche dargestellt. Eine Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich somit nach § 35 Abs. 6 BauGB.
Es ist geplant, auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 398/2, Gemarkung Tünzhausen, das bestehende landwirtschaftliche Gebäude abzubrechen und durch ein Doppelhaus zu ersetzen.
Die Maße des Doppelhauses sind 18,02 m x 10,99 m. Die Bauweise erfolgt in E+1+D mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 25 °. Die Firsthöhe beträgt 8,89 m.
Zusätzlich wird auf der Westseite sowie auf der Ostseite des Grundstückes jeweils ein Carport errichtet. Die beiden fehlenden Stellplätze sollen auf der gegenüberliegenden Grundstücksseite errichtet werden. Diese befinden sich im klassischen Außenbereich. Aus Sicht der Verwaltung sollen die Stellflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 398/2, Gemarkung Tünzhausen, errichtet werden.
Mit Antrag auf Vorbescheid soll abgeklärt werden ob einer E+1+D Bauweise zugestimmt wird.
Die aktuelle Bebauung im Ortsteil Kreuth ist geprägt durch eine E+1 Bauweise mit Satteldächern. In der näheren Umgebung befinden sich Gebäude mit einer Firsthöhe und Dachneigung von 7,40 m und 38°, 10,00 m und 45° sowie 6,82 m und 30°.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Im Genehmigungsverfahren ist mit der Gemeinde Allershausen eine entsprechende Erschließungsvereinbarung für Wasser und Kanal abzuschließen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Vaas empfiehlt den Vorschlag der Verwaltung, alle notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück 398/2 unterzubringen. Das Gremium schließt sich dem an.
Zusätzlich wird um Prüfung der Parksituation auf dem gegenüberliegenden Grundstück von Haus Nr. 5 gebeten.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen vier Stellplätze sind auf dem Grundstück Fl.Nr. 398/2 der Gemarkung Tünzhausen zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Jordan nahm an der Abstimmung nicht teil.
Datenstand vom 02.11.2021 12:45 Uhr