Antrag von GR Held auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.12.2021 ö 5

Sachverhalt

GR Held beantragt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte (Sitzungsgeld) von derzeit 40,00 Euro auf 60,00 Euro pro Sitzung ab Anfang 2022. Begründet wird der Antrag mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung.

Im gemeindlichen Haushalt würde sich die Erhöhung mit voraussichtlich 8.000 € pro Jahr niederschlagen.

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts muss dabei entsprechend geändert werden.

Diskussionsverlauf

Das Gremium tauscht seine Ansichten zur Notwendigkeit einer Erhöhung aus und diskutiert über einen möglichen neuen Betrag der Aufwandsentschädigung. Bürgermeister Vaas bringt den Vorschlag, statt einer Erhöhung die Tätigkeit in den Arbeitskreisen mit einem Sitzungsgeld zu würdigen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Sitzungsgelder von 40,00 Euro auf 60,00 Euro ab 01.01.2022.

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Sitzungsgelder von 40,00 Euro auf 50,00 Euro ab 01.01.2022.

Der Gemeinderat beschließt die Änderung in die beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einzuarbeiten. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Gewährung von Sitzungsgeldern in Höhe von 50,00 Euro ab 01.01.2022 auch für Arbeitskreise.

Der Gemeinderat beschließt die Änderung in die beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einzuarbeiten. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Datenstand vom 23.12.2021 08:43 Uhr