Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 2-Familienhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf der Fl.Nr. 2057/3, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 93 vom 29.09.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.03.2022 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Ortsteil Eggenberg und liegt im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung. Die Satzung lässt innerhalb ihres Geltungsbereiches Bauvorhaben zu, die zu Wohnzwecken errichtet werden.
Die planungsrechtliche Beurteilung des geplanten Bauvorhabens richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Die Grundfläche des Hauptbaukörpers beträgt wie im Vorbescheid 10,99 m x 7,99 m.

Im Vergleich zum bereits genehmigten Vorbescheid ergeben sich folgende Abweichungen:

Genehmigt mit Vorbescheid
Abweichung zum Vorbescheid


Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Doppelgarage
Doppelgarage + 2 Stellplätze
GRZ Vorbescheid 0,153
0,17 GRZ neu
GFZ Vorbescheid 0,306
0,33 GFZ neu
Firsthöhe 6,84 m
7,05 m Firsthöhe neu

Planungsrechtlich fügt sich das beantragte Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein.

Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Grenzabstand zur FS6 ist durch das Landratsamt Freising zu prüfen (Anbauverbotszone).

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Es ist eine Sondervereinbarung für die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage abzuschließen. Des Weiteren ist eine entsprechende Dienstbarkeit für das Geh- und Fahrtrecht, sowie Leitungsrechte vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2022 07:58 Uhr