Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf der Fl.Nr. 132, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 5. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.04.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Hauptort Allershausen und ist im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Ampertalstraße" als MD-Gebiet (Dorfgebiet) ausgewiesen.

Der geplante Neubau des Einfamilienhauses hat die Maße 12,42 m x 9,50 m und eine Wandhöhe von 5,04 m (Festgesetzt bei einer Bauweise von E+D ist eine Wandhöhe von 3,70 m).
Zusätzlich soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25° errichtet werden (Festgesetzt laut Bebauungsplan sind 40° Dachneigung).

Für das Bauvorhaben ist kein Baufenster auf dem Grundstück vorhanden.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hier um eine sinnvolle Nachverdichtung.

Die festgesetzten GRZ und GFZ-Werte werden weiterhin eingehalten.

Das Grundstück liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet. Ein entsprechender Retentionsausgleich sowie der geringe Abstand zum Mühlbach sind durch das Landratsamt Freising zu prüfen.

Für dieses Bauvorhaben sind laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen zwei Stellplätze nachzuweisen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen vom fehlenden Baufenster, Dachneigung und der Wandhöhe werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2022 09:44 Uhr