Stromliefervertrag für 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Bündelausschreibungsrunde Strom für den Lieferzeitraum 2023 bis 2025 ist abgeschlossen. Für das von der Gemeinde Allershausen beauftragte Los „Bayern Ökostrom mit Neuanlagenquote, öffentliche Auftraggeber“ war lediglich für den Bereich Straßenbeleuchtung eine Bieterbeteiligung gegeben. Für alle anderen Bereiche (Standard, Heizstrom und Leistungsmessung) hat sich kein Bieter an der Auktion beteiligt. 

Da die aktuellen Lieferverträge zum 31.12.2022 auslaufen, muss sich nun die Gemeinde Allershausen eigenständig um einen Liefervertrag bemühen. Für den Lieferzeitraum 2024 bis 2026 wird die Fa. KUBUS, die das jetzige Verfahren durchgeführt hat, eine neue Bündelausschreibung anbieten, an der die Gemeinde Allershausen dann teilnehmen kann. Zumindest für das Jahr 2023 ist aber ein eigenständiger Liefervertrag abzuschließen.

Der Bayerische Gemeindetag hält aufgrund der Dringlichkeit ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für denkbar. Die Dringlichkeit wird dadurch begründet, dass die Durchführung eines mit Fristen geprägten Beschaffungsvorgangs in der aktuellen Marktsituation (rasante, unklare Entwicklung) nicht zielführend wäre und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten ist.

Für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb werden mehrere Angebote eingeholt. Es wird vorgeschlagen, diese Angebote als „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ und für einen Lieferzeitraum für das Jahr 2023 einzuholen. Als Vergleich kann in jedem Fall das Ergebnis des Arbeitspreises für die Straßenbeleuchtung herangezogen werden.

Aufgrund der zu erwartenden kurzen Gültigkeit der Angebote zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung wird der Bürgermeister ermächtigt, das günstigste Angebot anzunehmen. Über den Arbeitspreis wird der Gemeinderat anschließend informiert.

Diskussionsverlauf

GR Kortus regt an, auch Normalstrom abzufragen.

Beschluss

Für die Belieferung mit Strom in den Bereichen Standard, Heizstrom und Leistungsmessung für das Jahr 2023 werden für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mehrere Angebote für „Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ alternativ Normalstrom eingeholt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das günstigste Angebot anzunehmen. Über den Arbeitspreis wird der Gemeinderat anschließend informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2022 09:36 Uhr