Stromlieferungen für Kommunale Liegenschaften; Übertragung der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.02.2023 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Bei der abgeschlossenen Bündelausschreibung 2023-2025 in der Belieferung mit Ökostrom mit Neuanlagenquote erhielt die Gemeinde Allershausen nur ein Ergebnis für das Los Straßenbeleuchtung. Für die restlichen Abnahmestellen wurde eine eigene Ausschreibung als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für den Lieferzeitraum „nur 2023“ mit Ökostrom durchgeführt und abgeschlossen.

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2024 bis 2026 an. Die Abstimmung seitens der KUBUS GmbH mit dem Bayerischen Gemeindetag ist abgeschlossen. Nachdem im Dezember und im Januar Markterkundungen durchgeführt wurden, steht nun die Entscheidung seitens des Bayerischen Gemeindetags fest. Die Strombündelausschreibung mit Lieferbeginn 01.01.2024 wird für eine Laufzeit von 3 Jahren im Festpreismodell durchgeführt. Die genaue Terminkette, sprich Start der Verfahren sowie Durchführung der Auktionen wird mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt. 

Um der Gemeinde Allershausen die Möglichkeit zu geben, wieder in den anderen Turnus zu wechseln und an die abgeschlossene Strombündelausschreibung 2023-2025 anzuschließen, kann der Lieferzeitraum einheitlich früher, nämlich bereits zum 31.12.2025, enden. Auftraggeber mit dieser kürzeren Laufzeit von 2 Jahren werden in gesonderten Losen ausgeschrieben. Somit wäre dann für alle Abnahmestellen eine einheitliche Ausschreibung für die folgenden Lieferjahre 2026 bis z.B. 2028 möglich.

Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibung liegt der KUBUS GmbH der unbefristete Dienstleistungsvertrag der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen vor.

Die Gemeinde Allershausen ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom (mit oder ohne Neuanlagenquote). Aufgrund der Erfahrung der letzten Ausschreibung, bei der keine Angebote für Ökostrom mit Neuanlagenquote eingegangen sind, wird eine Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote befürwortet.

Die Kosten für die Gemeinde Allershausen berechnen sich wie folgt: Grundpreis anteilig 300,00 € (für Verwaltungsgemeinschaften insgesamt 900,00 €), 1 leistungsgemessene Abnahmestelle zu 174,90 €, ca. 50 Abnahmestellen zu je 10,60 €, somit insgesamt netto ca. 1.079,10 €.

Diskussionsverlauf

Unter anderem sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder Nina Huber und Raith für die Beschaffung von Ökostrom aus.

Herr Held plädierte mit Hinweis auf eine sparsame Haushaltsführung für die Beschaffung von Normalstrom wie bisher.

Beschluss

Die Gemeinde Allershausen nimmt an der durch die KUBUS GmbH in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag durchzuführenden Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie teil. Der Lieferzeitraum soll 2 Jahre von 2024 bis 2025 betragen. Die Stromlieferung soll als Ökostrom ohne Neuanlagenquote erfolgen. Es ist anzustreben, dass die Gemeinde Paunzhausen auch an der Ausschreibung teilnimmt und die Abwicklung durch die Verwaltungsgemeinschaft Allershausen erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2023 12:23 Uhr