Technische Betriebsführung der Wasserversorgung Allershausen durch den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf; 1. Nachtrag zum Vertrag über die technische Betriebsführung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 9. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.06.2023 ö Beratend 6

Sachverhalt

Der beabsichtigte Beitritt der Gemeinde Allershausen zum Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd ist nicht zustande gekommen. Aus diesem Grund soll der Vertrag über die technische Betriebsführung mit dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf verlängert werden.

Vom WZV Paunzhausen wurde ein 1. Nachtrag zum Vertrag über die technische Betriebsführung übersandt. Der Vertrag sieht eine feste Laufzeit ab dem 01.01.2024 von 10 Jahren vor. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der notwendigen Personalgewinnung beim WZV und der dadurch notwendigen längerfristigen Planungssicherheit.

Änderungen erfolgen hinsichtlich der Personal- und Betriebsführungsvergütung, die an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Ansonsten behalten die Regelungen des Ursprungsvertrages aus dem Jahr 2007 weiterhin Gültigkeit.

Der Werkausschuss des WZV hat dem Nachtrag einstimmig zugestimmt.

Diskussionsverlauf

GR Lerchl bittet um Berücksichtigung der Wasserversorgung bei der LED-Umrüstung und im PV-Konzept.

GR Moser frägt an, wer für das Einfetten der Hydranten- und Schieberkappen zuständig ist. Dies sei in den letzten Jahren nicht mehr erfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des 1. Nachtrages zum Vertrag über die technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Allershausen durch den Wasserzweckverband Paunzhausen ab dem 01.01.2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2023 11:08 Uhr