Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Elektroparks auf der Fl.Nr. 1220/8 der Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.08.2023 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kammerfeld Süd“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als GE-Gebiet festgesetzt.

Es ist geplant, auf der Fl.Nr. 1220/8, Gemarkung Allershausen, einen Elektroladepark zu errichten.
Errichtet werden zwei Trafo Container, jeweils mit den Maßen 4,20 m x 2,70 m.
Ein kleiner Shop mit WC-Container und den Maßen 5,93 m x 3,49 m.
Ein oberirdischer Lagertank sowie die entsprechenden Elektroladestationen.

Für das Bauvorhaben sind Abweichungen und Befreiungen notwendig.
Diese werden durch den Antragsteller wie folgt erklärt und begründet:

Überschreitung der Baugrenze Tankstellendach:
Geplant ist die Errichtung einer Überdachung für die Elektroladeplätze.
Es sind 8 Ladeplätze geplant. Die Anzahl ist notwendig, um die Gesamtanlage wirtschaftlich betreiben zu können. Diese Ladeplätze müssen alle überdacht werden.
Die Breite der Ladeplätze ist vorgegeben. Das Tankstellendach hat eine Länge von insgesamt 31,64 m. Das Baufenster zwischen den beiden Bebauungsgrenzen beträgt 29,00 m.
Die Baugrenze wird in westlicher Richtung um 0,64 m und in östlicher Richtung um 2,40 m überschritten.
Durch die Aufstellung werden die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt und auch städtebauliche Belange dürften hier keine Rolle spielen.

Überschreitung der Baugrenze Trafogebäude:
Geplant ist die Errichtung von zwei Trafogebäuden. Diese sind notwendig, um die Energie für die Ladeplätze zur Verfügung zu stellen. Das Gesamtplanungskonzept hat ergeben, dass die Trafogebäude als technische Gebäude eher Richtung Straße (Osten) angeordnet werden müssen. Der östlich gelegene Trafo überschreitet die Baugrenze um 2,40 m. Das Gebäude hat eine Höhe von 2,13 m. Durch die Aufstellung werden die Sichtverhältnisse nicht eingeschränkt und auch städtebauliche Belange dürften hier keine Rolle spielen.

Überschreitung der GRZ:
Es handelt sich bei dem Bauvorhaben um eine bestehende Automatentankstelle sowie um den Neubau einer Elektroladestation. Beide Maßnahmen erfordern eine große Menge an befestigten Flächen, da der Tankstellenverkehr viel Platz für Zufahrten und Abfahrten sowie Stellplätze benötigt. Planerisch ist es nicht möglich, eine GRZ von 0,6 umzusetzen und gleichzeitig die Tankstelle wirtschaftlich zu betreiben. Mit der Planung überschreiten wir die GRZ um 0,1. Die anfallenden Niederschlagswässer werden vorgereinigt und versickert.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Nähere Infos sowie Lage und Form des Bauvorhabens können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.

Diskussionsverlauf

GR Held erkundigt sich, wie der Shop aussehen soll.
Es ist ein Aufenthaltsraum mit Verkaufsautomaten ohne Personaleinsatz vorgesehen.

GR Glück frägt, wer die Breite der Ladeplätze vorgibt, und ob diese überdacht sein müssen.

GR Kortus regt aufgrund der hohen Versiegelung die Begrünung des Tankstellendaches an.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baugrenzen und GRZ wird zugestimmt. Die Begrünung des Tankstellendaches ist zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2023 12:28 Uhr