Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Weiherwiesen“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt.
Mit Antrag auf Baugenehmigung wird ein Anbau im OG/DG des bereits bestehenden Einfamilienwohnhauses beantragt.
Die Maße des Anbaus betragen 3,91 m x 3,00 m.
Errichtet werden soll dieser im OG/DG des Hauses. Das OG/DG wird hierdurch um ein Zimmer vergrößert. Durch die Vergrößerung ändert sich hierbei auch die Wandhöhe, da hier als Dachform ein Pultdach mit 8 Grad Dachneigung errichtet wird. Hierbei handelt es sich aber nur um einen Teilbereich des Daches.
Hintergrund dieser Wohnraumerweiterung um ein Zimmer ist, dass die Bewohnerin im OG aufgrund Ihrer Schwerbehinderung seit kurzem auf einen größeren Elektrorollstuhl angewiesen ist, weshalb eine Wohnraumerweiterung für die weitere Bewohnbarkeit dringend notwendig wird, um die Barrierefreiheit weiterhin gewährleisten zu können.
Für das Bauvorhaben sind hierzu einige Befreiungen notwendig. Die jeweiligen Befreiungen inkl. Begründung sind den Unterlagen beigefügt.
Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.
Die Grundzüge der Planung sieht die Verwaltung als nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.
Unabhängig von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften kann diesem Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zugestimmt werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Nähere Infos bzgl. Lage/Form des beantragten Baukörpers sowie der notwendigen Befreiungen können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.