Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Amperfeld II“ und ist nach Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) festgesetzt.
Es ist geplant, auf dem unbebauten Grundstück, ein Einfamilienwohnhaus mit den Maßen 12,37 m x 10,49 m und eine Doppelgarage mit den Maßen 6,74 m x 5,12 m zu errichten. Die Ausführung erfolgt mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 45° Grad.
Für das beantragte Vorhaben sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig und werden wie folgt vom Antragsteller begründet:
Baugrenze Garage
Das vorgesehene Baufenster für Garagen liegt bei diesem Grundstück mit ca. 12,50 m verhältnismäßig tief auf dem Grundstück. Es ist geplant die Garagen wie bei dem Großteil der anderen Grundstücke bereits nach ca. 5,50 m, gemessen ab Grundstücksgrenze anzuordnen. Dadurch wird eine unnötig lange Zufahrt sowie eine zusätzliche Versiegelung vermieden.
In direkter Umgebung gibt es Bezugsfälle bei denen die Garage das dafür vorgesehene Baufenster überschreitet, bzw. komplett außerhalb liegt.
Es wird beantragt, die Überschreitung des Baufensters durch die Garage zuzulassen.
Höhenlage der Gebäude
Das Grundstück, bzw. das bestehende Gelände fällt vom Grundstück Süd-West (444,35 üNN) zum Grundstück Nord-Ost (443,90 üNN) um 45 cm.
Damit der Fertigfußboden EG nicht unterhalb des anliegenden Fußgängerweges liegt, welcher im Süd-Westen bei 444,35 üNN liegt wird das Haus 10 cm über dieses Niveau gesetzt. Es ergibt sich dadurch eine Differenz von 55 cm des Fertigfußboden EG zur Erschließungsstraße.
Es wird hier beantragt, die geplante Höhenlage mit 55 cm über Niveau Erschließungsstraße zuzulassen.
Aus Sicht der Verwaltung kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Nähere Infos zum beantragten Bauvorhaben können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.