Erweiterung einer Autoreparaturwerkstätte für die neu geforderten Nutzfahrzeugarbeitsplätze durch die Autohaus Hartl GmbH auf der Fl.Nr. 81/4, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.06.2016 ö 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Münchener Straße. Es wird eine Erweiterung der bestehenden Autoreparaturwerkstätte um sog. Nutzfahrzeugarbeitsplätze beantragt.

Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Münchener Straße sind von der Baumaßnahme berührt:
?        Baugrenze/-fenster; Neubau liegt außerhalb Baufenster
?        Wandhöhe 5,47 m statt 5,30 m
?        Dachneigung 20 ° statt 35 °
?        Stahlsandwichelemente statt Außenputz oder Holzverschalung
?        Stahlsandwichelemente statt Pfannen oder Biberschwänze

Die Begründungen zu den beantragten Befreiungen sind in der Anlage ersichtlich. Die Stellplätze nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen werden nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Diskussionsverlauf

Herr Lerchl sieht die Gemeinde nicht in der Pflicht, Vorgaben eines Autokonzerns zu folgen.

Frau Huber regt eine Dachbegrünung an, die bei einem mit 20 ° geneigten Dach durchaus möglich sei.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Wandhöhe, Dachneigung, Fassadengestaltung und Dacheindeckung werden erteilt. Eine Dachbegrünung wird angeregt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.07.2016 08:23 Uhr