Antrag von Franz und Petra Braun, Bernstorf, sowie der Fa. Rohrdorfer Sand und Kies GmbH auf beidseitiges LKW-Parkverbot entland der Zufahrtsstraße zum Kieswerk bei Göttschlag
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 02.11.2016 wird von der Fa. Rohrdorfer Sand und Kies GmbH für die Zufahrtsstraße zum Kieswerk Göttschlag ein beidseitiges Parkverbot ohne Beschränkung für Fahrzeuge aller Art, ohne einschränkende Zusatzzeichen, auf der gesamten Länge der Zufahrtsstraße, beginnend an der Einmündung an der St 2084 bis zur Werksschranke Betriebsgelände. Begründet wird der Antrag mit der zunehmenden Überbeanspruchung des Banketts durch ausweichende Fahrzeuge. Unterstützt wird der Antrag auch durch Franz und Petra Braun, Kranzberg.
Diskussionsverlauf
Im Verlauf einer teils kontroversen Diskussion werden verschiedene Beschilderungsmöglichkeiten sowie ihre Möglichkeiten der anschließenden Überwachung bzw. ihre Kontrollfähigkeit vorgetragen. Mehrheitlich wird die Auffassung vertreten, dass die beste Beschilderung ohne Wirkung ist, wenn Kontrollen ausbleiben. Eine verbesserte Überwachung durch den kommunalen Zweckverband ist deshalb anzustreben. Ursächlich für die Parkproblematik sind einzuhaltende Lenkzeiten der LKW-Fahrer sowie die Unvernunft mancher LKW Fahrer. Insbesondere sollten bei einer Beschilderung auch Parkmöglichkeiten für Badegäste berücksichtigt werden.
Beschluss
Nach einer ausgiebigen Beratung schlägt Bgm. Popp vor, ein beidseitiges absolutes Parkverbot mit Beschränkung für Fahrzeuge über 3,5 t zu beschließen
. Die gesamte Zufahrtsstrecke (ca. 650 m) zum Kieswerk Göttschlag wird mit dem Zeichen 283 und dem Zusatzzeichen „über 3,5,t“ beschildert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 28.11.2016 08:55 Uhr