Beratung und Beschluss zur Widmung der Ortsstraßen Bgm.-Neumeyr-Str. und Bgm.-Sgoff-Str.
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Ortsstraße Bgm.-Neumeyr-Straße, ein Teilstück der Fl. Nr. 1220/5 der Gemarkung Allershausen, ist bislang noch nicht gewidmet und dient als Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet Kammerfeld-Süd.
Die Orts
straße Bgm.-Sgoff-Straße, ein Teilstück der Fl. Nr. 1220/5 der Gemarkung Allershausen, ist bislang noch nicht gewidmet worden und stellt die südlich zur Bgm.-Neumeyr-Straße verlaufende Stichstraße dar.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Ortsstraße Bgm.-Neumeyr-Straße, ein Teilstück der Fl. Nr. 1220/5 der Gemarkung Allershausen.
Flurstück: 1220/5 (T), Gemarkung Allershausen
Länge gesamt: 0,165 km
Anfangspunkt: Nördlichster Punkt ist die Abzweigung von der Münchener Straße (St2054)
Endpunkt: Nordöstliche Einmündung in das Grundstück mit der Fl. Nr. 1220, Gemarkung Allershausen
Die gesamte Baulast der Bgm.-Neumeyr-Straße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Ortsstraße Bgm.-Sgoff-Straße, ein Teilstück der Fl. Nr. 1220/5 der Gemarkung Allershausen.
Flurstück: 1220/5 (T), Gemarkung Allershausen
Länge gesamt: 0,087 km
Anfangspunkt: Nördlichster Punkt ist die Abzweigung von der Bgm.-Neumeyr-Straße
Endpunkt: Südliche Einmündung in das Grundstück mit der Fl. Nr. 1220/10, Gemarkung Allershausen
Die gesamte Baulast der Bgm.-Sgoff-Straße liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Beschlüsse mit den Nrn. 38 und 39 vom 23.03.1999 und auf das Schreiben des Karl Boos Verkehrsunternehmens „Boos-Reisen“ vom 31.03.1999 hingewiesen. In Absprache mit Herrn Vachal am 13.02.2017 bleibt es nun bei der Bezeichnung Bgm.-Sgoff-Straße, die ursprünglich als Bgm.-Sgoff-Weg bezeichnet werden sollte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2017 11:55 Uhr