Bau einer Fertiggarage durch PEMA GmbH & Co KG auf der Fl.Nr. 561/4, Gem. Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 30.05.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) | 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen | 30.05.2017 | ö | Beschliessend | 2 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Amperfeld"
. Die beantragte Garage ist erforderlich für die bereits genehmigte Wohnnutzung im Dachgeschoss. Die überplante Fläche liegt außerhalb des Baufensters.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung hinsichtlich des fehlenden Baufensters wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.06.2017 12:18 Uhr