Erlass von Richtlinien für die Gewährung, Verwendung und Abrechnung von Zuschüssen für Vereine und Organisationen mit Jugendarbeit
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde hat seit 2007 Sportförderrichtlinien, in denen u.a. auch die Förderung der Jugendarbeit in den Sportvereinen geregelt ist. Für Jugendarbeit in anderen Vereinen oder Organisationen gibt es keine Regelung.
Vom Laientheater Allershausen e.V. wurde in diesem Jahr ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Jugendarbeit (derzeit 26 Kinder und
Jugendliche im Verein) gestellt. Nach den derzeitigen Richtlinien können nur Sportvereine gefördert werden. Um auch die Jugendarbeit in Nicht-Sportvereinen fördern zu können, sollen dafür gesonderte Richtlinien erlassen werden. Ein entsprechender Entwurf zur Beschlussfassung im Gemeinderat wurde erstellt.
Die Richtlinien sollten rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft gesetzt werden, damit der Antrag des Laientheaters Allershausen e.V. positiv verbeschieden werden kann.
Diskussionsverlauf
Frau Kopp spricht sich gegen die Förderung von internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen aus.
Die Förderung soll nur für Teilnehmer bis 18 Jahre erfolgen führte dazu GL Vachal aus.
Für die Förderung (wie bisher) plädierte GR Schrödl.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung erstellten Richtlinien für die Gewährung, Verwendung und Abrechnung von Zuschüssen für Vereine und Organisationen mit Jugendarbeit. Die Richtlinien treten rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 28.09.2017 09:52 Uhr