Mietanpassung für das Schulgebäude ab 01.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 17.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 17.10.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Nach dem Mietvertrag vom Februar 1999 bzw. 11.02.2001/01.03.2005/15.12.2011 ist zum 01.01.2018 eine Neufestsetzung der Entschädigung für die Überlassung der Schulgebäude möglich. Die Erhöhung hat vertragsgemäß in Höhe des Baukostenindex für Wohngebäude Bayern zu erfolgen. Der Index ist seit dem der letzten Anpassung zugrunde gelegten Durchschnittswertes des Jahres 2010 bis Jahresdurchschnitt 2016 um 13,9 % gestiegen. Danach beträgt die Mieterhöhung für die Schulgebäude 47.089,64 € jährlich. Die bisherige Miete einschließlich Schulsportanlage lag bei 338.774,38 € und erhöht sich auf nunmehr 385.864,02 € ab 01.01.2018. Die Festschreibung soll nur auf 3 Jahre bis zum 31.12.2020 erfolgen. Nach Abschluss der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an den Schulgebäuden ist die Miete neu zu berechnen und mit den Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes neu zu vereinbaren. Zu berücksichtigen ist dabei, dass durch die LED-Umrüstung der Beleuchtung für den Schulverband erhebliche Einsparungen beim Stromverbrauch ergeben werden. Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages vom Februar 1999 bleiben unverändert.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, von der vertraglich vereinbarten Möglichkeit der Mietanpassung Gebrauch zu machen und diese zu beschließen.

Den Mitgliedern des Gemeinderats lag eine Aufstellung zur Mieterhöhung vor, aus der u.a. auch hervorgeht, wie sich diese auf die Umlage der Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes auswirkt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Mietanpassung für das Schulgebäude ab 01.01.2018 entsprechend den Regelungen im Mietvertrag vom Februar 1999 bzw. 11.02.2001/01.03.2005/15.12.2011 in Höhe der Steigerung des Baukostenindex in Bayern (13,9 %). Die jährliche Miethöhe erhöht sich somit um 47.089,64 € von 338.774,38 € auf nunmehr 385.864,02 €. Diese Miethöhe wird zunächst nur auf die Dauer von 3 Jahren festgeschrieben (bis 31.12.2020). Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages vom Februar 1999 bleiben unverändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2017 08:40 Uhr