Anlieferung von Grüngut auf dem gemeindlichen Wertstoffhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 12.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 18. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 12.12.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Anliefern von Grüngut und Bauschutt ist auf dem Wertstoffhoff der Gemeinde Allershausen ohne Gebühr möglich.
Nachdem in letzter Zeit immer wieder im Vollzug Schwierigkeiten aufgetreten sind, soll dies mit abschließenden Hinweisen geregelt werden.
Nachfolgende Regelungen sind künftig anzuwenden:

  • Eine Anlieferung von Grüngut aus gewerblicher Tätigkeit ist nicht möglich.

  • Grüngut darf nur aus Flächen aus dem Gemeindegebiet Allershausen stammen. Eine Anlieferung aus umliegenden Gemeinden wird durch das Wertstoffhofpersonal nicht angenommen (auch nicht gegen Bezahlung).

  • Angelieferter Strauchschnitt sollte eine Stammstärke von mindestens 1 cm (Box C) haben.

  • Zur besseren Trennung werden drei Boxen (abgeteilt durch Betonblöcke) gebildet. Die in den einzelnen Boxen zulässigen Grünabfälle werden auf großen farblich gestalteten Tafeln entsprechend aufgezählt.

Box A
Rasenschnitt, Gartenlaub, Häckselgut, Strauchschnitt

Box B
Kompostmaterial, Fallobst, Strauchschnitt (< 1 cm), Blumenschnittabfall, Rasenschnitt, Häckselgut

Box C
Strauchschnitt mind. 1 cm, Thujenschnitt, Laub

Beschluss

Die vorgeschlagene künftige Vorgehensweise zur Anlieferung von Grüngut wird ab 01.01.2018 angewendet.
Bei der Abgabe von Bauschutt (kein gewerblicher Bauschutt und nur aus Allershausen) ist entsprechend zu verfahren.

Das Wertstoffhofpersonal ist ermächtigt, die Herkunft der Anlieferer zu kontrollieren um sicher zu stellen, dass nur Allershausener anliefern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2018 12:04 Uhr