Beratung und Beschluss zur Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ und zur Neuwidmung der Ortsstraße „Amselweg -3-“.
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 19.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Flurnummer 1418/121 ist gemäß eines alten Bestandsblatts ausgewiesen als öffentlicher Feld- und Waldweg „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ mit einer Länge von 250 m. Nach erneuter Sichtung mit Hilfe des GIS-Programms ist dieser Straßenabschnitt bereits befestigt und als Amselweg deklariert. Entsprechend ist der „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ zur Ortsstraße aufzustufen. Dieser Abschnitt inklusive eines Teilabschnitts der Flurnummer 1409/2 (bis zur Einmündung in den „Amselweg -1-“) ist als „Amselweg -3-“ mit einer Gesamtlänge von 0,325 km neu zu widmen. Der Anfangspunkt ist dem
entsprechend der Abzweig vom „Kohlstattweg“ bei der Flurnummer 1418/27 (s. grüne Markierung). Der Endpunkt liegt bei der Einmündung in den „Amselweg -1-“ (s. rosa Makierung). Alle aufgeführten Flurnummern betreffen die Gemarkung Allershausen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ zur Ortsstraße.
Flurstück: 1418/121, Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,250 m
Anfangspunkt: Verlängerung „Kohlstattweg“ bei Flurnummer 1418/27 bzw. 1418/28, jeweils Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Einmündung in den Feldweg Allershausen – Zieglerhof bei Flurnummer 1418/19, Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast des „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Bestandskarte des „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung der Straße „Amselweg -3-“ als Ortsstraße, wobei der „Feldweg nördlich vom Drosselweg“ mit der Länge von 0,250 km nun als aufgestufte Ortsstraße in den „Amselweg -3-“ eingeht.
Flurstücke: 1418/121 und 1409/2 (T), jeweils Gemarkung Allershausen.
Länge gesamt: 0,325 km, davon betreffen 0,250 km den ehemaligen öffentlichen Feld- und Waldweg „Feldweg nördlich vom Drosselweg“
Anfangspunkt: Abzweig vom „Kohlstattweg“ bei der Flurnummer 1418/27, Gemarkung Allershausen.
Endpunkt: Einmündung in den „Amselweg -1- “
Die gesamte Baulast des „Amselwegs -3-“ liegt bei der Gemeinde Allershausen.
Hiermit wird auf die Eintragungsverfügung der OS „Amselweg -1-“ vom 22.12.2009 und der OS „Amselweg -2-“ vom 22.12.2009 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.07.2018 12:03 Uhr